Das gilt es zu beachten:
Die Wahl des richtigen Namens für ein Unternehmen kann ein entscheidender Faktor für den Erfolg des Unternehmens sein. Der Name sollte nicht nur einprägsam und leicht zu merken sein, sondern auch eine positive Assoziation mit dem Unternehmen hervorrufen und die Zielgruppe ansprechen. Die Namensfindung für ein Unternehmen ist ein wichtiger Schritt bei der Gründung oder Neuausrichtung eines Unternehmens. Der Name des Unternehmens ist oft das erste, was Kunden, Geschäftspartner und potenzielle Investoren sehen und hören. Ein gut gewählter Name kann dabei helfen, das Unternehmen zu positionieren, seine Werte und Produkte zu kommunizieren und eine emotionale Bindung zu schaffen.
Im Folgenden werden einige wichtige Punkte erläutert, die bei der Namensfindung für ein Unternehmen zu beachten sind.
Schutz des Namens
Gemäß § 17 HGB ist die Firma der Name, unter dem ein Kaufmann sein Geschäft betreibt. Der Schutz des Unternehmenskennzeichens entsteht nicht durch eine Registrierung, sondern bereits durch die tatsächliche Aufnahme der geschäftlichen Tätigkeit. Dieser Schutz gilt jedoch nur für den Bereich, in dem das Unternehmen tätig ist, d.h. für die jeweilige Branche. Der territoriale Schutzbereich einer geschäftlichen Bezeichnung erstreckt sich auf das gesamte Gebiet der Bundesrepublik Deutschland, sofern die Dienstleistung über eine Internetseite im gesamten Bundesgebiet angeboten und erbracht wird.
Unterscheidungskraft
Ein guter Firmenname sollte einfach und leicht zu merken sein. Er sollte aus wenigen Worten bestehen und leicht auszusprechen sein. Es ist wichtig, dass der Name auch visuell ansprechend ist und leicht zu lesen ist. Ein komplizierter oder schwer auszusprechender Name kann potenzielle Kunden abschrecken und das Wiedererkennungspotenzial des Unternehmens verringern. Am wichtigsten ist es aber, dass der gewählte Name unterscheidungskräftig ist. Nur dann entfaltet sich nämlich die rechtliche Schutzwirkung der Unternehmenskennzeichen.
So wurde beispielsweise folgende Unternehmensbezeichnung von der Rechtsprechung als nicht unterscheidungskräftig angesehen: „Festspielhaus“ für einen Theaterbetrieb.
Im Gegensatz dazu wurde der Unternehmensname „Frühstücksdrink GmbH“ bei dem Tätigkeitsfeld in der Fruchtsaftbranche als unterscheidungskräftig angesehen.
Vor der endgültigen Entscheidung für einen Firmennamen ist es wichtig, eine gründliche Recherche durchzuführen. Dazu gehört, sicherzustellen, dass der gewünschte Name nicht bereits von einem anderen Unternehmen verwendet wird. Wenn der Unternehmensname zugleich als Marke registriert werden soll, was stets zu empfehlen ist, darf der Name auch keine Ähnlichkeit zu den bereits registrierten Marken aufweisen. Die Ähnlichkeit kann sich sowohl optisch als auch akustisch zeigen. Um die Gefahr einer eventuellen Kollision mit den vorrangigen Namensrechten Dritter richtig einschätzen zu können, sollte die Recherche von einer auf Markenrecht spezialisierten Rechtsanwältin oder Rechtsanwalt durchgeführt werden.
Der Name des Unternehmens sollte die Positionierung des Unternehmens unterstützen. Der Name sollte die Produkte, Dienstleistungen und Werte des Unternehmens widerspiegeln, ohne dabei rein beschreibend zu sein (Bspw.: „Apfel“ für Äpfel Handel) und im Einklang mit der Markenstrategie stehen. Ein guter Name kann dabei helfen, das Unternehmen von der Konkurrenz abzugrenzen und eine starke Markenidentität aufzubauen.
Helmke & Partner Rechtsanwälte unterstützt Sie gerne bei jeglichen Fragen bezüglich der Bezeichnung Ihres Unternehmens oder Ihrer Marke und hilft Ihnen bei der Recherche und Anmeldung.
Disclaimer: Informationen in diesem Beitrag stellen keine Rechtsberatung dar und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit.