Gewerblicher Rechtsschutz

Beratung und Verteidigung Ihrer Interessen

Im Bereich des gewerblichen Rechtsschutz berät Sie die Kanzlei Helmke & Partner Rechtsanwälte zu Fragen und Angelegenheiten im Markenrecht, Patentrecht, Arbeitnehmererfindungsrecht, Designrecht und Gebrauchsmusterrecht. Dabei vertreten wir Sie in allen Belangen von der Markenanmeldung und Markenschutz über Patentschutz und Patenterteilung bis hin zu unerlaubten Wettbewerbshandlungen. Auf nationaler sowie internationaler Ebene ist gewerblicher Rechtsschutz ein komplexes Rechtsgebiet. Durch unsere jahrelange Erfahrung und Spezialisierung in diesem Rechtsgebiet, steht die Kanzlei jederzeit hinter Ihnen.

Vertrauen Sie im gewerblichen Rechtsschutz auf Erfahrung und Weitsicht. Helmke & Partner Rechtsanwälte vertritt und berät Sie bei allen Fragen und Rechtsangelegenheiten im gewerblichen Rechtsschutz.

  • Markenrecht
  • Patentrecht
  • Arbeitnehmererfindungsrecht
  • Designrecht
  • Gebrauchsmusterrecht
  • Urheberrecht
  • Vertragsrecht
  • Wettbewerbsrecht
Als Kanzlei in Hamburg für Wirtschaftsrecht unterstützen die Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen von Helmke & Partner alle Mandanten bei Fragen, Herausforderungen und Streitigkeiten
Die Entstehung von Designs und Form durch Technik und Verfahren beeinflusst die Kennzeichen für Verbraucher im Design

Rechtsanwältin Katerina Schahin ist Ihr zuverlässiger Ansprechpartner im gewerblichen Rechtsschutz. Rechtsanwältin Schahin hat bereits viele Unternehmen und Marken juristisch vertreten und dabei deren Rechte erfolgreich verteidigt. Durch ihre langjährige Erfahrung und ihren umfangreichen Kompetenzen kennt sich Rechtsanwältin Schahin bestens in diesem komplexen Rechtsgebiet aus. Der Schutz und die Beratung ihrer Marke und ihres Unternehmens stehen dabei im Mittelpunkt.

Profitieren Sie von Frau Katerina Schahins Erfahrungen und Wissen und lassen Sie sich bei Fragen und Streitigkeiten im Rechtsgebiet gewerblicher Rechtsschutz juristisch beraten.

Rechtsgebiete

Patentrecht und Arbeitnehmererfindungsrecht

Die Förderung von Innovationen und der Schutz des geistigen Eigentums sind essenzielle Grundlagen vieler Unternehmen. Ein Patent dient dabei als ein technisches Schutzrecht, das auf dem gewerblichen Sektor einen sehr hohen Schutzstandart bietet. Um ihre Idee zu schützen und somit einen Anreiz für zukünftige Forschung und Entwicklung zu bieten, bedarf es einer Patentanmeldung, an welche allerdings Anforderungen und Bedingungen geknüpft sind, die ohne juristische Beratung oftmals unbeachtet bleiben. Als Wirtschaftskanzlei unterstützt Sie Helmke & Partner Rechtsanwälte bei der Patentanmeldung und steht Ihnen beratend für die Bewertung der Patentfähigkeit und die Einreichung über das deutsche Patent und Markenamt zur Seite.

Auch bei der Einräumung der Nutzungsrechte unterstützen wir Sie als Kanzlei und monetarisieren Ihr Patent durch Lizenzvergaben auf nationaler und internationaler Ebene. Sollte eine Patentverletzung vorliegen unterstützen unsere Rechtsanwälte Sie im Bereich der Arbeitnehmererfindungsvergütung und fördern durch unsere Erfahrung und Expertise eine Win-Win-Situation per Gesetz, in der Innovationen belohnt und die Beziehungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer gestärkt werden.

Vom Schutz ihrer Marke und Schutz der Patente unterstützt Helmke & Partner Patentinhaber mit dem Patentgesetz bei Patentanmeldungen, Prüfung, Kennzeichnung und Veröffentlichung beim deutschen patent und markenamt und beim Patentgericht
Unser anwaltliches Leistungsspektrum im Bereich Patentrecht:
  • Patentanmeldung
  • Formulierung der Patentansprüche
  • Anmeldung internationaler Patente
  • Verletzungsverfahren
  • Einräumung der Nutzungsrechte
  • Arbeitnehmererfindungssachen für Arbeitnehmer und Arbeitgeber
Bei Marken und Patenten und Benutzung und Einbeziehung des deutschen Patent und Markenamts unterstützt Sie unsere Kanzlei durch Schutzrechte, auch unter Einbeziehung des Patentrechts, Privatrechts und Gesetzes
Rechtsgebiet

Markenrecht

Die Markenanmeldung ist ein essentieller Schritt für Unternehmen, um ihre Marken rechtlich zu schützen und einen Wettbewerbsvorteil zu erlangen. Durch die Registrierung und Eintragung erhalten Unternehmen exklusive Rechte und Vertrauen von Kunden. Eine gründliche Markenrecherche vor der Anmeldung ist entscheidend, um Konflikte zu vermeiden. Der Prozess der Markenanmeldung per Gesetz kann komplex sein, daher ist es ratsam, professionelle Unterstützung von Markenexperten oder einem Anwalt für Markenrecht in Anspruch zu nehmen, um sicherzustellen, dass die Markenanmeldung korrekt und erfolgreich durchgeführt wird. Mit einer registrierten Marke können Unternehmen ihre Identität stärken, ihren Markenwert steigern und den Erfolg ihres Unternehmens langfristig sichern.

Vertrauen Sie im Markenrecht auf die langjährige Erfahrung und ein hochqualifiziertes Team von Rechtsanwälten. Rechtsanwältin Katerina Schahin unterstützt Sie bei Markenanmeldungen, Markenrecherche, Markenverletzung, dem Schutz Ihrer Marken und anderen Fragen des Markenrechts.

Unser anwaltliches Leistungsspektrum im Bereich Markenrecht:
  • Markenanmeldung
  • Markenrecherche
  • Unionsmarke
  • Kollisionsprüfung
  • Verfalls- und Nichtigkeitsverfahren
  • Markenüberwachung
  • Schutz geschäftlicher Bezeichnungen
  • Schutz von Werktiteln
  • Schutz geographischer Herkunftsangaben und traditioneller Spezialitäten
  • Gewährleistungsmarke
  • Widerspruch
  • Nichtigkeitsklage
  • Abmahnungen

Häufig gestellte Fragen

  1. Überprüfung der Verletzung:

Sammeln von Beweisen: Alle relevanten Informationen zur mutmaßlichen Patentverletzung dokumentieren, wie z.B. Produktkopien, Zeitstempel und mögliche Zeugen.

  1. Einholen von rechtlichem Rat: 

Es ist ratsam, einen Anwalt zu konsultieren, der sich auf Patentrecht spezialisiert hat, um die Situation zu bewerten und rechtliche Optionen zu besprechen.

  1. Kontaktaufnahme zu der Gegenseite:

Eine Kontaktaufnahme ohne die Unterstützung von Anwälten für Patentrecht birgt zu viele Risiken und ist nicht zu empfehlen. Falls eine Kontaktaufnahme bereits stattgefunden hat und ein freundlicher Austausch nicht zur Lösung des Problems beigetragen hat, sollte ein Anwalt für Patentrecht aufgesucht werden, um mögliche Verfristungen und Verwirkungen zu vermeiden.

  1. Abmahnung:

In vielen Fällen wird eine formale Abmahnung verschickt, die die Verletzung des Patents dokumentiert und die andere Partei auffordert, die Verletzung zu beenden und möglicherweise Schadensersatz zu leisten. Dies sollte von einem Experten vorgenommen werden.

  1. Gerichtliche Schritte:

Falls nötig, kann die Einreichung einer Klage wegen Patentverletzung erwogen werden, unter Beachtung der geltenden gesetzlichen Vorschriften und Fristen.

In solchen Situationen kann die Unterstützung eines Anwalts, der sich mit Patentrecht auskennt, hilfreich sein. Dies ermöglicht eine sorgfältige Berücksichtigung aller rechtlichen Aspekte, um die eigenen Interessen zu wahren.

Als Inhaber eines Patents haben Sie das Recht, Ihre Patentrechte an jemand anderen zu lizenzieren oder zu übertragen.

Lizenzvereinbarung: Durch eine Lizenzvereinbarung erlauben Sie einer anderen Partei, Ihre patentierte Erfindung zu nutzen, typischerweise gegen Gebühren oder Lizenzgebühren.

Arten von Lizenzen: Es gibt verschiedene Arten von Lizenzen, z.B. exklusive, nicht-exklusive oder territoriale Lizenzen, die den Umfang und die Bedingungen der Nutzung der Erfindung festlegen.

Übertragung der Patentrechte: Sie können auch die vollen Rechte an Ihrem Patent an eine andere Partei übertragen. Dabei gehen alle Rechte, Eigentumsansprüche und Interessen am Patent auf die neue Partei über.

Sowohl die Lizenzierung als auch die Übertragung von Patentrechten erfordern normalerweise rechtliche Vereinbarungen, die die Bedingungen und Rechte klar definieren. Es wird empfohlen, solche Vereinbarungen mit Hilfe eines Rechtsanwalts für gewerblichen Rechtssschutz zu erstellen, um sicherzustellen, dass Ihre Interessen geschützt sind und alle rechtlichen Anforderungen erfüllt werden.

Die Rechte an einer Erfindung, die während deiner Anstellung entstanden ist, können von Land zu Land und abhängig von den Arbeitsvertragsbedingungen variieren. Nach dem deutschen Recht findet das ArbErfG Anwendung.

Arbeitgeberrechte: In Deutschland hat der Arbeitgeber bei Erfindungen, die ein Arbeitnehmer während seiner Vertragslaufzeit und unter Verwendung von Betriebsmitteln oder im Rahmen seiner Tätigkeit macht, ein gesetzliches Vorrangrecht auf die Erfindung.

Meldung der Erfindung: Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, dem Arbeitgeber die Erfindung unverzüglich schriftlich zu melden. Der Arbeitgeber hat dann drei Monate Zeit zu entscheiden, ob er die Rechte an der Erfindung in Anspruch nehmen möchte. Dabei ist die Fiktion der Inanspruchnahme zu beachten.

Vergütung: Arbeitnehmer haben Anspruch auf eine angemessene Vergütung, wenn der Arbeitgeber die Erfindung nutzt. Diese Vergütung kann zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber verhandelt oder im Zweifelsfall gerichtlich festgelegt werden.

Vertragsbedingungen: Die Regelungen über Arbeitnehmererfindungen können durch Arbeitsverträge oder spezielle Erfinderverträge abgeändert oder präzisiert werden.

Aufgrund der hochkomplexen Materie des Arbeitnehmererfindungsrechts ist es im Falle von Unstimmigkeiten auf jeden Fall ratsam, sich an einen Rechtsanwalt zu wenden, der auf Arbeitnehmererfindungsrecht spezialisiert ist. Dieser kann dabei helfen, die genauen Rechte und Pflichten gemäß dem deutschen Recht zu klären und gegebenenfalls eine Lösung zu finden.

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