Dr. Dirk Helmke

Namenspartner bei Helmke & Partner Rechtsanwälte
Vita

Dr. Dirk Helmke

Rechtsanwalt Dr. Dirk Helmke war nach dem Studium fünf Jahre Assistent an der Juristischen Fakultät der Universität Hamburg, Handels- und Gesellschaftsrecht sowie parallel dazu Lehrbeauftragter für Wirtschaftsrecht bei den Betriebs- und Volkswirten der Universität Hamburg.

Letztendlich hat sich RA Helmke beruflich aber gegen die Wissenschaft und Lehre und für die Praxis entschieden.

Als freiberuflicher Rechtsanwalt war Dr. Helmke für mehrere Hamburger Berufsverbände tätig und arbeitete dabei in allen vorkommenden Problembereichen. Ferner ist Dr. Helmke seit vielen Jahren im Vorstand eines großen Hamburger Grundeigentümervereins und berät die Vereinsmitglieder und Vorstandskollegen. Vereinsrecht ist auch heute ein Schwerpunkt der Arbeit von RA Helmke.

Dr. Helmke gründete in den 90er Jahren die Kanzlei Helmke & Partner, in der er bis heute mit großem Engagement und großer praktischer Erfahrung anwaltlich überwiegend für mittelständische Betriebe tätig ist. Umfangreichere Aufgaben mit Ausstrahlung in verschiedene Gebiete des Handels- und Gesellschaftsrechts werden von mehreren Kollegen der Kanzlei gemeinsam bearbeitet.

Rechtsgebiete

Rechtsanwalt Dr. Helmke verfügt über vielfältige berufliche und gerichtliche Erfahrungen und ist heute schwerpunktmäßig im Handels- und Gesellschaftsrecht tätig.

Sprachen

  • Deutsch
  • Englisch
Die Anwälte unserer Großkanzlei führen eine Due Diligence Beratung für Unternehmen, deren Gesellschaft und Team, für die Rechtsgebiete Gesellschafterversammlungen und Gesellschafterberatung durch

Im Bereich Handels- und Gesellschaftsrecht berät Helmke & Partner Rechtsanwälte als Wirtschaftskanzlei insbesondere mittelständische Unternehmen und Unternehmer.

Das Gesellschaftsrecht bildet einen Schwerpunkt unserer Fachkompetenz. Angesichts der stetig zunehmenden Komplexität gesetzlicher Vorschriften und der darauf basierenden Rechtsprechung besteht in Unternehmen ein wachsender Bedarf an rechtlicher Beratung. Dies betrifft nicht nur bedeutende strategische Unternehmensvorhaben wie Umstrukturierungen und Transaktionen, sondern erstreckt sich auch auf den alltäglichen Geschäftsbetrieb.