Was ist für Arbeitgeber in Deutschland bei der Beschäftigung von Fachkräften unter Berücksichtigung des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes besonders zu beachten?
Das Fachkräfteeinwanderungsgesetz (FEG) ist ein Gesetz, das es Arbeitgebern in Deutschland erleichtern soll, qualifizierte Fachkräfte aus Nicht-EU-Ländern zu rekrutieren. Hier sind einige wichtige Punkte, die Arbeitgeber in Deutschland bei der Beschäftigung von Fachkräften unter Berücksichtigung des FEG beachten sollten:
- Anerkennung ausländischer Qualifikationen: Arbeitgeber sollten sicherstellen, dass die ausländischen Qualifikationen der potenziellen Fachkräfte anerkannt sind, bevor sie eingestellt werden. Eine Liste der zuständigen Stellen für die Anerkennung von ausländischen Abschlüssen ist auf der Website „anabin“ verfügbar.
- Sprachkenntnisse: Arbeitgeber sollten sicherstellen, dass die potenziellen Fachkräfte über ausreichende Deutschkenntnisse verfügen, um im Arbeitsumfeld kommunizieren zu können. Je nach Branche und Tätigkeitsbereich können auch Englischkenntnisse erforderlich sein.
- Arbeitsverträge: Arbeitgeber sollten sicherstellen, dass sie den Fachkräften einen angemessenen Arbeitsvertrag anbieten, der den gesetzlichen Anforderungen entspricht. Dies beinhaltet z.B. Arbeitszeitregelungen, Urlaubsansprüche und Kündigungsfristen.
- Gehalt: Arbeitgeber sollten sicherstellen, dass sie den Fachkräften ein angemessenes Gehalt anbieten, das den in Deutschland üblichen Standards entspricht.
- Visum: Arbeitgeber sollten sicherstellen, dass die potenziellen Fachkräfte über das erforderliche Visum verfügen, um in Deutschland arbeiten zu können. Arbeitgeber können bei der Beantragung des Visums unterstützen, indem sie z.B. eine Bestätigung über das Beschäftigungsverhältnis bereitstellen.
- Betreuung: Arbeitgeber sollten sicherstellen, dass die potenziellen Fachkräfte bei der Eingewöhnung in Deutschland unterstützt werden. Dies kann z.B. die Unterstützung bei der Wohnungssuche oder die Bereitstellung von Informationen über das deutsche Gesundheitssystem umfassen.
Insgesamt ist es wichtig, dass Arbeitgeber in Deutschland bei der Beschäftigung von Fachkräften aus Nicht-EU-Ländern gerade auch in rechtlicher Hinsicht sorgfältig und gründlich vorgehen, um sicherzustellen, dass sie alle Anforderungen des FEG erfüllen.
Rechtsanwaltskanzlei Helmke & Partner – Dieser Artikel wurde von Rechtsanwalt Hartmut Müller verfasst.
Disclaimer: Informationen in diesem Beitrag stellen keine Rechtsberatung dar und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit.